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Wo?
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Im privaten Bereich können Kübel praktisch überall aufgestellt werden. Vorrangig natürlich auf
Balkonen und Terrassen. Grundsätzlich wird keine Genehmigung des Vermieters benötigt, sofern das Stadtobst
nicht andere behindert oder belästigt. Mega-Projekte, wie ein 30-Meter-Nussbaum im 5-m³-Kübel auf dem Balkon, sollten
aber trotzdem mit dem Vermieter und den Nachbarn im Vorfeld abgesprochen sein.
Wer freien Zugang und die Erlaubnis dafür hat, kann Stadtobst in Kübeln auch auf Flachdächern anbauen. Hier sind
aber besondere Maßnahmen notwendig, um die Pflanzen sturm- und windsicher zu machen.
Wer im öffentlichen Raum Stadtobst anpflanzen möchte, sollte lieber die Finger davon lassen. Solche Pflanzungen
sind grundsätzlich durch Ämter und Behörden genehmigungspflichtig und in der Regel erhält man keine Genehmigung.
Übrigens auch die Ernte an öffentlichen Bäumen und Sträuchern ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Wer rankende Pflanzen anbauen möchte, sollte den Standort mit Vorsicht wählen. Besonders Weinreben neigen dazu,
ins Mauerwerk einzudringen. Auch bei nachträglichen Wärmeschutzdämmungen können hier gravierende Schäden entstehen.
Wer diese Gehölze an freistehenden Rankhilfen wachsen lässt, ist definitiv auf der sicheren Seite.
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